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Wahlarzt/Honorar

  • „Wahlarzt“ leitet sich vom Recht des Versicherungsnehmers ab, eine freie Arztwahl zu treffen. Ein Wahlarzt besitzt keinen Vertrag mit Krankenkassen. Die erbrachten Leistungen werden nicht direkt mit der Krankenversicherung über das Ecard-System verrechnet, sondern Patientinnen oder Patienten wird eine an den Kassentarifen orientierte Honorarnote (Rechnung) ausgestellt.
     

  • Nach Einreichung der Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung kann zwischen den einzelnen Krankenversicherungen variieren. Die Einreichung übernehmen wir auf elektronischem Wege. 
     

  • Sollten Sie eine Zusatzversicherung („Wahlarzttarif“) für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.
     

  • Versicherten der KFA Graz und Wien entstehen keine Kosten.
     

  • Sagen Sie Ihren Termin spätestens einen Werktag vorher ab falls Sie diesen nicht wahrnehmen können. (telefonisch, SMS, email.) Ansonsten wird Ihnen ein Ausfallshonorar zwischen 60 und 100 Euro in Rechnung gestellt. 

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